Asbestentschädigung
Sind Sie.....
an Ihrer Gesundheit durch Asbest geschädigt?
Angehöriger eines durch Asbest Geschädigten?
….. dann können wir für Sie unter Umständen Ihre Ansprüche auf Asbestentschädigung gegen die Hersteller von Asbestprodukten geltend machen.
Nehmen Sie hier unverbindlich, kostenfrei und vertraulich Kontakt auf.
Asbestentschädigung: Ihr Anspruch als Opfer
Sie selber sind betroffen?
Bis zum Verbot von Asbest wurde dieses Material vielfältig, in verschiedenen Industriezweigen und international eingesetzt. Erst später stellte man fest, dass es erhebliche Gesundheitsschädigungen hervorrufen kann.
Die Seite asbestentschädigung.de richtet sich an Personen, die älter als 58 Jahre sind, beruflich oder anderweitig Asbest ausgesetzt waren und hierdurch Gesundheitsschäden erlitten haben.
Wir machen für Sie Ansprüche in den USA geltend, dem Land mit den größten und meisten Herstellern von Asbestprodukten.
Die möglichen Ansprüche in den USA sind vollkommen unabhängig von einer Anerkennung als Berufskrankheit durch die deutschen Berufsgenossenschaften.
Asbestentschädigung: Ihr Anspruch als Angehörige
Ist ein Angehöriger geschädigt worden?
Neben den unmittelbar Betroffenen könnten auch Angehörige Ansprüche haben.
Die Ansprüche der Opfer sind unter Umständen vererblich, d.h. auch im traurigen Falle des Todes von Opfern können deren Angehörige eventuell Ansprüche geltend machen.
Team Asbestentschädigung
Für Sie und Ihre Ansprüche auf Entschädigung
Das Team „Asbestentschädigung“ ist ein Team von Anwälten, Ärzten und Beratern aus Deutschland und den USA.
In Deutschland agieren wir bundesweit von Düsseldorf und München aus, in den USA sitzen unsere Partner in Atlanta, New York und Denver.
Wir kennen die Abläufe bei der Geltendmachung von Ansprüchen & Entschädigungen in den USA. Zudem verfügen wir auch über die medizinische Expertise und das Know-how, um zu beurteilen, ob und wie Ihr Anspruch in den USA geltend gemacht werden kann.
Nehmen Sie Kontakt auf, ...
... wenn Sie oder ein Angehöriger betroffen sind!
Melden Sie sich, wenn Sie Betroffener oder Angehöriger sind. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich, kostenfrei und vertraulich.
Nach der Kontaktaufnahme melden wir uns, teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir benötigen und wir vereinbaren, ob und wie wir für Sie aktiv werden.
Kontakt per Mail oder Rückruf
Ihre Ansprüche auf Asbestentschädigung in den USA
Wer entschädigt?
Durch die asbestverarbeitenden Unternehmen wurden in den USA – nach dem Verbot von Asbest und der Insolvenz der Unternehmen – sogenannte Trusts aufgelegt. Das sind Vermögen, die bereit liegen, um Ansprüche von Asbestopfern zu bedienen.
Es gibt eine Vielzahl solcher Trusts. Diese stehen in der Regel auch Nichtamerikanern offen.
Die Bedingungen, die an eine Zahlung geknüpft sind, sind unterschiedlich, Art und Weise der Auszahlungen auch.
Wir übernehmen für Sie die Prüfung und die zweisprachige Antragstellung in den USA.
Wie nehmen Sie Kontakt auf?
Per E-Mail oder Rückrufbitte
Hinweis: Schicken Sie uns bei der Kontaktaufnahme über E-Mail keine medizinischen Unterlagen. Diese sollten wir aus Datenschutzgründen erst später und nicht über das Kontaktaufnahmeformular austauschen.
Kontakt per Mail oder Rückruf
Wie behandeln wir Ihre Kontaktaufnahme?
Der Kontakt ist kostenlos, unverbindlich, vertraulich.
Durch den ersten Kontakt und den dann nachfolgenden Austausch von Informationen entstehen Ihnen keine Kosten.
Auch später tragen Sie keine Kosten; wir arbeiten erfolgsabhängig, Prüfung und Anspruchstellung sind für Sie kostenfrei.
Die Einbindung von unseren US-Anwälten erlaubt, dass an unsere Seite nur dann zu zahlen ist, wenn Sie auch Geld bekommen – also im Falle des Erfolgs auf Asbestentschädigung.
Jede Anfrage ist unverbindlich. Das ist fair, denn auch wir können nicht versprechen, dass wir für Sie erfolgreich sind.
Alle Informationen sind vertraulich und werden so behandelt. Als Anwälte und Ärzte unterliegen wir der Schweigepflicht und die übrigen Beteiligten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
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